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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19.VB-3   

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https://dejure.org/2019,39207
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39207)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2019 - VerfGH 50/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39207)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3 (https://dejure.org/2019,39207)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Gestalt der Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17).

    Im Einzelfall können bei vernünftiger Würdigung aller Umstände bereits bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen den Eindruck der Voreingenommenheit für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 20).

    Eine Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters i. S. v. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung kann allerdings nicht schon in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Dazu gehören nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nicht nur die Grundrechte im Sinne der Art. 1 bis 19 GG, sondern auch vergleichbare subjektiv-öffentliche Rechte, also etwa die in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG aufgeführten grundrechtsgleichen Rechte (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 1. Juli 2014 - VerfGH 21/13 -, DVBl. 2014, 1059 = juris, Rn. 52 ff.; Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2 -, juris, Rn. 22).

    Inhaltlich ist, da es im konkreten Fall um die Überprüfung der verfassungsmäßigen Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2 -, juris, Rn. 22 f., und vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19.VB-1 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Für die Beurteilung, wann ein dringender Fall i. S. d. § 937 Abs. 2 ZPO vorliegt und damit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann, haben die Fachgerichte einen weiten Wertungsrahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 19).

    Ausgehend davon und vor dem Hintergrund, dass die Durchführung eines Termins zur mündlichen Verhandlung der Verwirklichung des Rechts auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und dem Gebot der Waffengleichheit der Gegenseite dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 14 ff.), ist die Würdigung des Amtsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 5/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Dies wiederum schließt das hier der Sache nach gerügte Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19.VB-1 -, juris, Rn. 10).

    Inhaltlich ist, da es im konkreten Fall um die Überprüfung der verfassungsmäßigen Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2 -, juris, Rn. 22 f., und vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19.VB-1 -, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 18/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl zivilgerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfassungsbeschwerde einer substantiierten Begründung, die sich nicht lediglich in der Nennung des verletzten Rechts und in der Bezeichnung der angegriffenen Maßnahme erschöpfen darf (VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    An einer solchen substantiierten Begründung fehlt es hier, da der Beschwerdeführer lediglich auf die gerügten Grundrechte verweist, ohne jedoch darzutun, durch die angegriffenen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts in seinen verfassungsbeschwerdefähigen Rechten unmittelbar und gegenwärtig verletzt zu sein (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92 -, BVerfGE 89, 155 = juris, Rn. 59).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Verfahren bindende Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, 833 = juris, Rn.11).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19
    Dazu gehören nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nicht nur die Grundrechte im Sinne der Art. 1 bis 19 GG, sondern auch vergleichbare subjektiv-öffentliche Rechte, also etwa die in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG aufgeführten grundrechtsgleichen Rechte (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 1. Juli 2014 - VerfGH 21/13 -, DVBl. 2014, 1059 = juris, Rn. 52 ff.; Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2 -, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 4, m. w. N.).

    Bei der hier gerügten Verwerfung der Ablehnung des zuständigen Richters am Amtsgericht handelt es sich um eine nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung (insbesondere nach § 512 ZPO) für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 4, 5, m. w. N.).

    a) Da es im konkreten Fall um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, ist inhaltlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19 -, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 23, vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19 -, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 11, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 7).

    Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19, und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    aa) Da es im konkreten Fall um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, ist inhaltlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 23, vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 11, vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einer groben Missachtung oder groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    An einer solchen substantiierten Begründung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer lediglich auf die gerügten Grundrechte verweist, ohne jedoch darzutun, durch die angegriffene Maßnahme in seinen verfassungsbeschwerdefähigen Rechten unmittelbar und gegenwärtig verletzt zu sein (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 12.Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92 -, BVerfGE 89, 155 = NJW 1993, 3047; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3 - juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 157/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    aa) Da es im konkreten Fall um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, ist inhaltlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 23, vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 11, vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einer groben Missachtung oder groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn diese zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Inhaltlich ist, da es im konkreten Fall um die Überprüfung der verfassungsmäßigen Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. des Art. 103 Abs. 1 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 22 f., vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19.VB-1, NWVBl 2020, 63 = juris, Rn. 11, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 61/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage wegen unerwünschter

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 54/19

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 134/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Vergütung von Heilbehandlungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 9/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 68/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Gnadengesuchs gegen die

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